Social Media im Kanzleimarketing einsetzen

Social Media gehört zur Vermarktung einer modernen Kanzlei dazu. Aber nicht jede Plattform ist ein Muss. Zum Glück! Verschiedene Faktoren bestimmen, ob eine bestehende oder brandneue Social Media-Plattform für Ihr Kanzleimarketing Sinn macht. So beurteilen Sie, ob ein Social Network für Ihre Kanzlei geeignet ist:

Social Media – Kriterien für Ihre Social Media-Strategie

Ziel

Was möchten Sie erreichen? Neue Talente ansprechen? Etablierte Rechtsanwälte abwerben? Neue Mandanten ansprechen oder Ihre Expertinnen und Experten positionieren? Von Ihrem Ziel hängt ab, welche Social Media Plattform für Ihre Kanzlei Sinn macht. Für Mandantengewinnung wird ein anderes Network geeigneter sein als für Employer Branding. Um junge Talente anzusprechen, werden Sie auf Instagram mehr Erfolg haben als auf Facebook und Linkedin. Wobei Facebook, bei über 35-Jährigen noch funktionieren kann.

Praxisgruppen & Spezialisierung Ihrer Kanzlei

Social Media kann die Sichtbarkeit Ihrer Kanzlei steigern. Aber auch abseits von Marketing und PR macht es für Rechtsanwälte Sinn, praktische Erfahrungen auf brandneuen Social Networks zu sammeln. Das gilt in erster Linie für Anwälte und Kanzleien, die auf IP, Medienrecht, Wettbewerbsrecht und Datenschutz spezialisiert sind. Ohne ein solides Verständnis, wofür die einzelnen Plattformen sind, worum es geht und was der Reiz ist, können sie im Ernstfall wenig zur Aufklärung von rechtlichen Fragen beitragen.

Klienten

Ähnlich verhält es sich, wenn Ihre Klienten zu den Branchen gehören, in denen Social Media eine Rolle spielen: wie Lifestyle, Fast Moving Consumer Goods und Medienbranche. Denn sollten diese Klienten Ihnen rechtliche Fragen in Bezug auf Social Media-Plattformen haben, dann müssen Sie nicht erst Ihre Kinder oder Google fragen, worum es geht. 😉

Zielgruppe

Ihre Zielgruppe leitet sich auch von Ihren Zielen ab. Mit Employer Branding möchten Kanzleien meistens Studierende oder junge Expertinnen und Experten ansprechen. Wenn es um Studierende und unter 30-Jährige geht, setzen Sie am besten auf Instagram und eventuell Tiktok. Ältere erreichen sie auf Facebook. Linkedin wird von Studierenden kaum genutzt und ist für häufiges Employer Branding eher bedingt geeignet. Fotos Ihrer neuen Laufshirts und der gebrandeten Schokis können schnell deplatziert wirken. Keine Angst, Sie können diese Motive und Beiträge ruhig auf Linkedin veröffentlichen. Aber besser geeignet sind definitiv Facebook und Instagram.

Wo ist Ihre Zielgruppe?

Wenn Sie wissen, wen Sie erreichen möchten, dann konzentrieren Sie sich auf die Plattform, auf der Ihre gewünschte Zielgruppe HEUTE bereits unterwegs ist. Selbstverständlich könnten Sie auch daraufsetzen, dass Ihre zukünftigen Klienten, heute Teenager auf Tiktok sind. Die Frage ist, wie langfristig Sie planen. Aus meiner Erfahrung geht es im Kanzleimarketing darum, möglichst schnelle Resultate zu erzielen. Sicher haben Sie schon von deutschen oder österreichischen Anwälten gelesen, die wegen ihrer starken Präsenz auf YouTube oder Tiktok Mandanten gewonnen haben und bemerkenswerte PR-Erfolge feierten. Das mag sein, vor allem wenn sie Arbeitnehmer arbeitsrechtlich und Privatpersonen strafrechtlich oder familienrechtlich vertreten. Als M&A Boutique oder Wirtschaftskanzlei eignen sich Ihre Themen eher nicht für die Mandantenakquise auf diesen Networks.

Wie groß ist Ihr Zeitbudget?

Damit Social Media wirkt, braucht es regelmäßige Beiträge. Ein Minimum an 2 bis 3 monatlich, wobei gilt: mehr ist mehr. Wenn Sie wissen, dass niemand in Ihrer Kanzlei dafür Zeit oder Interesse hat, dann macht es wenig Sinn, auf jeder Plattform vertreten zu sein. Wägen Sie ab, wo Ihre Zielgruppe regelmäßig präsent ist und konzentrieren Sie sich dann auf diese eine Plattform.

Wie groß ist Ihre Kanzlei?

Vielleicht überrascht Sie diese Frage, aber es liegt auf der Hand, dass es in größeren Unternehmen mehr Potenzial für Social Media-Beiträge gibt als in Boutiquen. Das bedeutet nicht, dass Sie nicht auch als Zwei-Mann/Frau-Kanzlei auf Social Media durchstarten können. Allerdings brauchen Sie dafür eine gute Portion an Motivation, Inspiration und vor allem Zeit.

Wer sind Ihre Klienten?

Nicht jeder Klient und nicht jeder Fall wünscht sich Aufmerksamkeit. Wenn Sie eine Kartellrechts- oder Vergabeboutique sind, können Diskretion und die enge Fokussierung echte Hemmer auf dem Weg zu unterhaltsamen Updates sein.

Welche Updates stellen Sie sich vor?

Ihrer Kreativität sind auf Social Media keine Grenzen gesetzt. Sie können sogar eigene Beitragsserien erfinden. Wenn Sie eine Kanzlei mit mehreren Praxisgruppen sind, lohnt sich eine fixe „Serie“ wie „Update XYZrecht“. Ich hatte früher zwei Serien auf Linkedin: TheGoodBadandUgly und „Dear Managing Partner“. Beide waren mir dann doch mit zu viel Zeitaufwand verbunden. Und genau das ist der Knackpunkt, besonders in der Anwaltsbranche.

Fazit

Hier ein kleiner (quick & dirty) Hinweis von einer erfahrenen Spezialistin für Kanzleimarketing: Wenn Sie mit Social Media in erster Linie Beziehungsaufbau, Netzwerken, Sichtbarkeit und Expertenpositionierung erreichen möchten, dann lege ich Ihnen Linkedin ans Herz. Die anderen Plattformen können Sie dafür getrost vergessen oder sogar stiefmütterlich behandeln. Insbesondere wenn Ihre Klienten Unternehmen sind, nicht Privatpersonen.

Geht es um Employer Branding: Facebook (für Ältere und generell) und Instagram für jüngere Juristinnen und Juristen. Der entscheidende Vorteil von Facebook bleibt, dass die Beiträge auf Ihrer Facebook-Page auch ohne Facebook-Konto zu sehen sind. Bei Instagram ist das nicht der Fall: kein Konto – kein oder nur eingeschränkter Zugang.

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