Anwaltsmarketing – Linkedin, PR oder mehr?

Fachartikel publizieren, Medienarbeit machen, mit Mandanten essen gehen, Branding, auf Konferenzen vortragen – im Grunde genommen geht es im Anwaltsmarketing immer darum: Mandate gewinnen, um die Zukunft der Kanzlei zu sichern.

Sind Sie Anwältin oder Anwalt in einer Wirtschaftskanzlei? Dann sind Sie hier richtig. Tipp: Lesen Sie auch den Kanzleimarketing-Ratgeber mit vielen Insider-Tipps für das Projekt „Mandanten gewinnen“.

Was gehört zu Anwaltsmarketing?

Starten wir mit einer Definition: Anwaltsmarketing umfasst alle Maßnahmen, mit denen Sie als Anwältin oder  Anwalt neue Mandate gewinnen. Zum Anwaltsmarketing gehören sämtliche Maßnahmen wie Business Development, Public Relations, Rankings und Legal Directories, Werbeanzeigen, Networking, Eventmarketing, Content Marketing, Online-Marketing, Social Media, Social Selling, Suchmaschinenoptimierung und Expertenpositionierung. Das Kanzleimarketing verfolgt kanzleiweite Ziele und umfasst daher auch Employer Branding und Etablierung der Kanzleimarke.

Keine Sorge: Sie müssen selbstverständlich nicht jede dieser Maßnahmen umsetzen. Die besondere Herausforderung im Anwalts- und Kanzleimarketing besteht ja eben darin, dass Sie möglichst ressourcenschonend Ergebnisse erreichen. Schließlich ruft immer die Mandantenarbeit.

Wobei Ihnen der Kanzleimarketing-Manager hilft

Ein Marketingmanager kann keinen Rechtsvortrag halten, keinen rechtlichen Fachartikel publizieren und nicht mit Mandanten kommunizieren. Unsere Aufgabe ist, Ihnen strategische Denkarbeit abzunehmen bzw. Sie dabei zu unterstützen.

Wir kümmern uns um die richtigen Medien und Veranstaltungen für Ihre Vorträge und Artikel. Kanzleimarketing-Profis entwerfen die richtigen Botschaften, Texte und Unterlagen, mit denen Sie Mandanten, Redakteure und Talente überzeugen können. Dafür ist Branchenerfahrung – aber auch die Begeisterung für das Anwaltsbusiness notwendig.

Mehr zur Rolle des Kanzleimarketing-Managers erfahren Sie in diesem Beitrag

Vertrauen als Faktor im Anwaltsmarketing

Rechtsberatung ist eine Dienstleistung. Man kann sie weder fotografieren, anfassen, noch bei einer Probefahrt austesten. Daher ist es im Anwaltsmarketing wichtig, Vertrauen aufzubauen und Expertise zu demonstrieren. Das ist der Grund, wieso Anwältinnen und Anwälte so viel publizieren und als Vortragende aktiv sind.

Allerdings ist es damit nicht getan: die Publikation und der Vortrag müssen auch gebührend kommuniziert und unter das (Mandanten-)Volk gebracht werden. Erst dann zahlt sich Ihre Zeitinvestition auch wirklich aus.

Expertenpositionierung im Anwaltsbusiness

Um als Legal Expert Resultate zu erzielen, brauchen Sie eine klare Expertenpositionierung.

Die Erfolgsformel für Ihr Positionierungs-Statement beinhaltet:

  • die Probleme Ihrer idealen Klienten, die Sie besonders gut lösen
  • und aus welchem Grund

Anwälte mit besonderem Talent zur Selbstvermarktung lassen noch einfließen, was ihre Motivation ist: auf Neu-Englisch „Your WHY!“ (via Dominik Leiter)

Allein, sobald Ihre Expertenpositionierung steht, ist die Arbeit noch nicht getan. Denn diese sollte nun auch an den richtigen Stellen und bei allen geeigneten Gelegenheiten kommuniziert werden.

Linkedin & Social Selling für Anwälte & Anwältinnen

Im Anwaltsmarketing haben Sie viele Möglichkeiten, die Aufmerksamkeit Ihrer potenziellen Klienten zu wecken sowie bei ehemaligen Klienten in Erinnerung zu bleiben. Doch wie heißt es so schön: wer die Wahl hat, hat die Qual. Das führt dann leider oft dazu, dass man gar nichts macht. Deshalb rate ich Anwältinnen und Anwälten, die möglichst rasch sichtbarer werden möchten, Linkedin aktiver zu nutzen.

Linkedin ist eine großartige Social Media-Plattform für Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte:

  • Sie können einen Linkedin-Beitrag ohne jegliches technisches Wissen veröffentlichen
  • Sie entscheiden, mit wem Sie Kontakt aufnehmen
  • Sie brauchen niemanden um Erlaubnis zu bitten und
  • sind nicht auf Vermittler angewiesen

Der einzige Gatekeeper ist der Linkedin-Algorithmus.

PR, Networking und Workshops erfordern hingegen viel mehr Zeit. Und leider sind eine Pressemeldung, ein kurzer Small Talk und ein Vortrag nicht genug, um die eigene Positionierung in den Köpfen der potenziellen Mandant/innen zu verankern.

Brauchen Sie als Anwält/in Linkedin und Marketing?

Wenn Sie klassisches Anwaltsmarketing und Linkedin verbinden, sind Sie auf dem besten Weg, der sichtbarste Experte in Ihrer Branche zu werden.

Allerdings hängt das von Ihren Zielen und Ihrer Kanzlei ab. Denn nicht jede Expertin und nicht jeder Expert möchte „berühmt“ werden. Nicht jede Kanzlei spricht aus, dass Sie Klienten akquirieren sollen (zumindest wird Ihnen das oft so vermittelt ;-). Wenn Sie kein Praxisgruppenleiter oder Partnerin werden wollen, brauchen Sie also kein Lawfluencer auf Linkedin zu werden. Zwei Beiträge im Monat und gezielte Kommentare unter relevanten Beiträgen sind dann ausreichend.

Die meisten Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte nehmen sich dafür nicht die Zeit. Die gute Nachricht ist: Das macht es Ihnen leichter, sich mit ein wenig regelmäßigen Einsatz auf eigene Faust von Ihren Kolleginnen und Kollegen abzuheben.

Sie möchten Unterstützung bei Ihrer Linkedin-Strategie oder interessieren sich für einen Vortrag bzw. Workshop in Ihrer Kanzlei? Informieren Sie sich über mein Angebot Linkedin für Anwälte.

Wenn Sie dabei Unterstützung durch eine Linkedin-Spezialistin und erfahrenen Expertin für Anwaltsmarketing und Kanzleimarketing sowie Expertenpositionierung wünschen, freue ich mich auf Ihre Kontaktaufnahme oder Nachricht via Linkedin.

Die Kanzleimarketing-Ilustration stammt von Mariann Roberts.

Exkurs | Anwälte & Werbeverbot

Anwältinnen und Anwälte haben selbstverständlich schon immer schon in verschiedener Intensität Werbung gemacht – Werbeverbot hin, Werbeverbot her. Aber die Erkenntnis, dass es Sinn macht, das Kanzleimarketing in die Hand von Marketingprofis zu legen, setzt sich in Deutschland, Österreich und der Schweiz erst seit rund 20 Jahren durch.

Angst vor dem Werbeverbot brauchen Sie nicht zu haben: solange diese sachlich, den Tatsachen entspricht und berufsbezogen ist.

Mehr dazu bei anwalt.de Werbung als Rechtsanwalt