Anwaltsbiographie – Rankings & Praktika haben Ablaufdatum

Die Anwaltsbiographie bzw. das Team sind das A und O jeder Kanzlei-Website und gehören zu den Menüpunkten, die am häufigsten besucht werden. Diese werden oft von eindrucksvollen Auszeichnungen und so manch nicht mehr ganz taufrischen Foto geschmückt. Nun hat bekanntermaßen alles ein Ablaufdatum, was leider auch auch Ihre Leistungen als Rechtsanwält/in und erst recht Ihr Portrait betrifft.

Auszeichnungen, Rankings, studentische Praktika und Publikationen wirken nicht auf ewig so eindruckvoll wie zu Beginn. Wer als etablierter Partner im besten Alter noch mit den universitären Awards und einem überholten Portrait hausieren geht, erzielt nicht den gewünschten Effekt.

Aber keine Angst: Wie lange Sie mit Ihren wohlverdienten Errungenschaften beeindrucken, und was Sie danach damit machen können, verrate ich Ihnen selbstverständlich in diesem Beitrag.

Fotos

Das Haltbarkeitsdatum Ihres Portraits beträgt maximal 7 Jahre, idealerweise 3 bis 5 Jahre. Faustregel: Sehen Sie nicht mehr wie Ihr Foto aus, buchen Sie bitte möglichst bald einen Termin beim Fotografen Ihres Vertrauens. Wenn Sie in Wien wohnen, gebe ich Ihnen gerne ein paar Tipps.

Universitäre Auszeichnungen & Praktika

Sobald Sie karrieretechnisch (viele) Meter gemacht haben, wirken der universitäre Award, die Auszeichnung als Jahrgangsbester sowie Sommerpraktika bei namhaften Wirtschaftskanzleien oder Red Bull doch ein wenig putzig.  Spätestens mit 40 sieht das nur noch peinlich aus. Also weg damit!

Alternative: Weisen Sie in Ihrer Biographie diskret darauf hin, dass sich Ihre Laufbahn schon während des Studiums herauskristallisierte weil Sie zahlreiche Auszeichnungen gewannen, nebenbei in spezialisierten Kanzleien jobbten und mit Leichtigkeit die Prüfungen bestanden.

Tätigkeit als Universitätsassistent

Hier machen wir eine Ausnahme. Sie können getrost auch mit 50 noch stolz darauf sein, dass Sie nach dem Studienabschluss als Assistent an der Fakultät gewirkt haben. Allerdings sollten Sie diese Tätigkeit eher untergeordnet erwähnen.

Rankings & Accolades

Bei Anwaltsrankings und Testimonials gilt: Alles was älter ist als drei Jahre sollte nur noch beiläufig erwähnt werden. Gehen Sie also nicht hausieren mit: „Top IP-Anwalt 2017 Chambers“ oder den Statements Ihrer Kollegen im „Legal500 2015“.

 Alternative: Sie haben es sich verdient, von diesen Auszeichnungen zu profitieren. Löschen Sie einfach die Jahreszeit und weiter gehts!

Juristische Publikationen

Leider oder zum Glück: Was Sie vor 10 Jahren zu Datenschutz oder vor 20 über E-Commerce-Recht publiziert haben, ist heute irrelevant. Eine Anwaltsbiographie mit drei Hinweisen auf Publikationen aus dem Jahre Schnee wirkt verstaubt. Vor allem, wenn Sie seitdem keine Zeit mehr hatten, neue Aufsätze oder Buchkapitel zu veröffentlichen. Ich kann es Ihnen nicht verdenken.

Alternative: Erwähnen Sie lieber, dass Sie frühzeitig zahlreiche Publikationen zu diesen Themen veröffentlicht haben. Darin vermitteln Sie dem Leser, dass Sie ein Pionier waren (oder immer noch sind!)

Was zeichnet eine gute Anwaltsbiographie aus? Sie bringt Ihre Expertise auf den Punkt und vermittelt, mit wem Sie arbeiten. Je nach Wunsch sollte sie auch mehr über Sie als Persönlichkeit verraten. Aber das ist ein Thema für einen anderen Beitrag.

Wenn Sie keine Zeit haben, Ihre Biographie selbst zu formulieren, kontaktieren Sie mich. Von mir bekommen Sie einen Text, der Ihnen gerecht wird, damit Sie auf der Kanzlei-Website, Ihrem Linkedin-Profil oder als Speaker glänzen.

PS: Gerne auch für Bewerbungen 😉

Alles, was Sie als Anwältin oder Anwalt schon immer über Kanzleimarketing wissen wollten: Hier geht’s zum Kanzleimarketing-Ratgeber von Legado Consulting.