Kanzleimarketing: Ratgeber für Anwaltskanzleien
Sie sind Anwältin oder Anwalt in einer Wirtschaftskanzlei und möchten mehr über Kanzleimarketing wissen?
Dann sind Sie hier richtig! Im Kanzleimarketing-Ratgeber finden Sie geballtes Praxiswissen aus meiner langjährigen Marketingerfahrung für Wirtschaftskanzleien:
PR für Kanzleien: So machen Sie Ihre Kanzlei sichtbarer
Zwei Buchstaben, die so viele unterschiedliche Aktivitäten umfassen: Presseaussendungen, Medienarbeit, Kanzlei-Events, Vorträge, Publizieren, Lehren und noch viele mehr. Über die genaue Abgrenzung wurden schon viele Doktorarbeiten geschrieben.
Wie Sie vielleicht wissen, bin ich Praktikerin. Daher halte ich mich kurz: Alles, was potenzielle Mandantinnen und Mandanten auf Ihre Kanzlei aufmerksam macht, fällt am Ende des Tages auch unter den Begriff PR.
Ein Business Breakfast in Ihrer Kanzlei kann viele Ziele verfolgen: PR, Marketing, Business Development und Employer Branding. Welches Ziel im Vordergrund steht, hängt von der Strategie hinter dem Event statt. Hier lohnt es sich, mit echten Profis für Kanzleimarketing zusammenzuarbeiten. Mehr dazu unter dem Punkt Event-Marketing für Kanzleien.
Zurück zu Public Relations im klassischen Sinn von Pressearbeit und Öffentlichkeitsarbeit. Damit relevante Medien über Sie berichten, müssen deren Redakteurinnen und Redakteure erstmal von Ihnen wissen. Die wichtigsten Instrumente dafür sind Presseaussendungen, Pressegespräche und die direkte Kontaktaufnahme.
Diese PR-Maßnahmen sollen dazu führen, dass die gewünschten Medien über Ihre Kanzlei berichten. PR verkauft im klassischen Sinne also nicht, denn dafür ist das klassische Marketing da. PR soll Ihre Kanzlei und idealerweise Ihre Rechtsexpertise sichtbarer machen und die Außenwahrnehmung beeinflussen.
Nachdem Rechtsberatung kein klassisches Produkt ist, verkaufen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte ihre Expertise über die Reputation, Glaubwürdigkeit und Bekanntheit. Daher spielt PR eine bedeutende Rolle im Kanzleimarketing.
Auch wenn Sie Ihren Beruf als Anwältin oder Anwalt lieben, möchten Sie vermutlich nicht bis ans Lebensende in der Sozietät arbeiten. Gehören Sie einer bekannten Kanzlei an, sinkt deren Wert auch nach Ihrem Ausscheiden nicht – selbst wenn Sie der einzige Partner sind. Eine Kanzlei mit einem gewissen Grad an Sichtbarkeit ermöglicht Ihnen daher, Ihre Anteile mit Gewinn zu verkaufen.
Die Sichtbarkeit Ihrer Kanzlei oder Ihrer individuellen Expertenmarke ist also in erster Linie als nachhaltige Investition zu sehen. Sie schützen sich im Falle personeller Veränderungen bei Ihren Großmandaten, werden öfter um Angebote gebeten, ziehen die geeigneten Klienten an und überzeugen im Recruiting.
Bringt Werbung Ihrer Kanzlei neue Mandate?
Haben Sie schon mal etwas aufgrund einer Anzeige gekauft? Wenn ja, wie oft haben Sie diese gesehen, bevor Sie sich damit beschäftigten? War es tatsächlich nur eine einzige Anzeige oder handelte es sich um eine Werbekampagne, die in Zeitungen, Magazinen, im TV und online gezeigt wurde? Vermutlich letzteres!
Der Punkt ist: Eine Kanzlei hat selten das Budget für eine Werbekampagne. Mit einer einzigen Einschaltung ist es aber nicht getan. Zumal Sie mit Anzeigen Interesse wecken können, allerdings nicht den Bedarf.
Sehe ich eine gutgemachte Werbung für eine schöne Handtasche, kann ich diese Produkte online oder im Laden kaufen. Mein Schrank quillt zwar schon über, aber Handtaschen kann man nie genug haben. Der Bedarf ist nicht vorhanden. Aber ich kann das Produkt dennoch kaufen.
Beim „Produkt“ Rechtsberatung funktioniert das nicht. Selbst wenn Ihre Kanzlei das Budget für eine landesweite Werbekampagne haben sollte: Einem Unternehmen ohne Bedarf an einer Rechtsberatung können Sie nichts verkaufen. Ich kann mir die Rechtsdienstleistung nicht wie eine Handtasche in den Schrank stellen. Wenn sich ein Unternehmen keiner kartellrechtlichen Verfehlung schuldig macht, braucht es keine kartellrechtliche Beratung.
Daher brauchen Sie andere Instrumente, um ihre Expertise zur Schau zu stellen, die Aufmerksamkeit von potenziellen Mandantinnen zu gewinnen und um eine Beziehung zu ihnen zu entwickeln. Was dann Business Development wäre! Zeitaufwändig? Ja, aber effektiver als Werbung.
Kurzum, eine einzelne Anzeige dient höchstens dem Branding Ihrer Kanzlei. Allerdings erfordert auch die Markenbildung mehr als eine einzelne Einschaltung. Das ist einer der Gründe, wieso wenige Kanzleien für Werbung Geld in die Hand nehmen.
Angst vor dem Werbeverbot brauchen Sie nicht zu haben: solange diese sachlich, den Tatsachen entspricht und berufsbezogen ist.
Mehr dazu bei anwalt.de "Werbung als Rechtsanwalt"
Wie unterscheiden sich Business Development und Kanzleimarketing?
Im Grunde genommen dient jede Marketing- und PR-Maßnahmen auch dem Business Development. Daher gehören Business Development und Kanzleimarketing zusammen.
Um beide Begriffe jedoch abzugrenzen: Im Business Development für Kanzleien geht es um die direktere Kontaktaufnahme mit potenziellen Mandanten. Beispielsweise durch persönliche Termine mit Mandanten und Multiplikatoren sowie Direct Mailings.
Gibt es einen Business Development Manager, so fallen Submissions, Proposals und wirtschaftlich-orientierte Marktrecherchen und Branchenanalysen in dessen Bereich. In kleineren Kanzleien macht das Marketing allerdings auch die Submissions und Proposals. Mit ein wenig Glück finden Sie einen Marketing-Profi mit Affinität zu Business Development. Bei mir ist das beispielsweise der Fall.
Obacht: Im klassischen Sinne lautet die Definition von Business Development Geschäftsfeldentwicklung. Diese umfasst die Entwicklung neuer Produkte und Unternehmenszweige.
Kanzlei-Events: So gewinnen Sie Mandate
Ein Anwalt erzählte mir jüngst, dass er in den Anfangsjahren seiner Kanzlei viele Events in veranstaltete. Alles bestens besuchte Podiumsdiskussionen, Lesungen und Vorträge. Prominente Namen aus Medien und Kultur waren die Zugpferde. Mandate habe es halt keine gebracht. Sagte der Anwalt, mit verschmitztem Blick.
Da kann ich nur sagen: kein Wunder. Prominente Namen aus Medien und Kultur sind schön, aber um die eigene rechtliche Expertise zu vermarkten, braucht es unbedingt ein Thema, das dafür geeignet ist.
Erstens: Es muss eine Nähe zur Expertise und Spezialisierung der Kanzlei geben.
Zweitens: Das Thema muss potenzielle Mandanten oder Multiplikatoren anziehen.
Natürlich erreichen Sie mit einem aktuellen Thema, das die ganze Welt bewegt, ein breiteres Publikum als mit einem Business-Breakfast über die neuesten Entscheidungen im Vergaberecht. Aber damit gewinnen Sie nur bedingt Mandate, wenn überhaupt.
Beim Fall oben, gab es nicht ein Quäntchen Bezug auf die Kompetenz der Kanzlei. Spezialisiert hatte sich diese auf jeweils ein Rechtsgebiet, ein technisches Trend-Thema und ein Land samt Landessprache.
Daraus ergeben sich drei erfolgsverdächtige Themen. Wieso dann einen Event rund um ein völlig anderes Thema veranstalten, das nicht mal einen rechtlichen Bezug hat? Klar, das schmeichelt dem Gastgeber-Ego. Klar, liefert der prominente Moderator am eigenen Kanzlei-Events auf Jahre Stoff fürs Namedropping. Billable hours bringt das aber nicht!
Zurück zu unserem Thema: Eventmarketing für Wirtschaftskanzleien. Ja, es funktioniert, wenn Sie folgende Punkte beherzigen:
- Die Events finden in den Räumlichkeiten Ihrer Kanzlei statt.
- Sie wissen genau, was das Ziel ist – dazu unten mehr.
- Sie haben den Verteiler minutiös recherchiert.
- Die Gästeliste haben Sie inhaliert.
- Podium oder Vortragspult sind stimmig bestückt.
- Ihre besten Leute machen Small-Talk beim anschließenden Networking.
- Vergessen Sie die Presseaussendung nachher nicht.
- Das gilt auch für Social Media.
- Veröffentlichen Sie eine Zusammenfassung auf der Kanzlei-Website.
- Senden Sie den Link dazu an Ihre Kontakte, die nicht kommen konnten.
Sie sehen: Ein Event ist mehr als ein Vortrag mit Small Talk am Buffet.
Bringt ein Kanzlei-Event bloß etwas für die Sichtbarkeit der Kanzlei? Mitnichten! Da steckt viel mehr drinnen. Sie können eine Eventreihe oder einen Event so konzipieren, dass Sie mehrere Ziele erreichen: neben PR auch Business Development und / oder Beziehungspflege.
Daher halte ich nichts davon, einen Event ohne Strategie so veranstalten. Kanzlei-Events, die gleich einem Outlook-Serientermin stattfinden, gehören unbedingt evaluiert: Aufwand und Ergebnis sollten in einer gesunden Relation zueinanderstehen.
Und Awards? Awards dienen hauptsächlich der Sichtbarkeit und einer etwas eingeschränkten Beziehungspflege. Der Aufwand rentiert sich dafür nicht. Mein Tipp: Hände weg von Awards, außer Sie haben genug Zeit, um Ihre Preisverleihung sichtbarer zu machen.
Submissions & Directories: Was Sie brauchen, was nicht
Wer zuerst war, die Henne oder das Ei, wissen wir nicht. Aber wir wissen, die Kanzlei war vor den Directories da, und zwar lange vorher. Eine beliebte Streitfrage ist, konsultieren General Counsels die Directories überhaupt, bevor sie eine Kanzlei mandatieren? Und was ist, wenn Ihre Kanzlei üblicherweise nicht von der Leitung der Rechtsabteilungen mandatiert wird, sondern von Stiftungen, CEOs und Start-ups – aufgrund von Empfehlungen?
Jede Einreichung ist ein potenzielles Pulverfass und erfordert Unmengen an Zeit. Selten können die gleichen Unterlagen für mehrere Submissions verwendet werden. Ob die Rechtsabteilungen die Rankings lesen, sei dahingestellt.
Sie profitieren vom Aufwand, indem Sie die positiven Statements so breit wie möglich einsetzen: Website, Expertenprofile, Proposals. Damit unterstützen Sie das Kanzleimarketing. Die kritischen Anmerkungen sind ein guter Ausgangspunkt, um etwas zu verbessern.
Mein Tipp: Zahlen Sie nichts für „Pay to play“-Rankings, goldfarbene Plaketten und kristallene Tombstones.
Contentmarketing für Kanzleien, vergolden Sie Ihren Content
Auf Ihrer Festplatte schlummern bestimmt jede Menge Artikel, Vorträge und Präsentationen. Diese sind im Kanzleimarketing, aber auch für Ihre Expertenpositionierung Gold wert. Vermarkten Sie diesen „Content“, um mehr „Eyeballs“ dafür zu gewinnen.
Ihr Artikel ist in einer Tageszeitung erschienen? Eine schnöde Meldung auf Linkedin oder Instagram ist nicht genug. Kleckern Sie nicht, Klotzen lautet die Devise.
Meine Faustregel für Contentmarketing: Jede Aktivität verdient mindestens drei, besser fünf Beiträge auf Social Media:
- zwei Vor-Ankündigungen, mit denen Sie Interesse und Neugier wecken
- ein Schnappschuss der Aktivität (Sie beim Event oder die Publikation)
- zwei Nachberichte
Damit meine ich nicht: „Ich freue mich, dass ich beim Kanzlei-Event Thema XY am 1.2.2022, einen Vortrag halten darf / durfte.“ Nicht besser: „Am 1.2.2022 halte ich in den Räumlichkeiten von Y einen Vortrag zu X.“
Damit informieren Sie. Fakten machen aber selten neugierig. Sagen Sie, welche These Sie untersuchen. Wieso das Thema aktuell ist. Wer von der Teilnahme oder Lektüre profitiert. Greifen Sie drei Aussagen heraus. Ein 90-minütiges Video oder Ihre Folien als Download haben leider nicht den gleichen Effekt. Ihre Zielgruppe verdaut viele Info-Snacks leichter als ein üppiges 5-Gänge-Menü.
Aber Contentmarketing umfasst mehr als nur die Promotion von Publikationen und Kanzlei-Events. Sie möchten Ihr neues Angebot besser online vermarkten? Erstellen Sie beispielsweise einen Ratgeber-Artikel, Pdf oder FAQs, um die Besucherinnen und Besucher Ihrer Website gezielt abzuholen. Im Fachjargon heißt das: stellen Sie den richtigen Content für die Customer Journey bereit.
Contentmarketing bietet besonders für das Kanzleimarketing von Law-Boutiques ein großes Potenzial.
Social Media – Mandate gewinnen mit Facebook, Insta, Linkedin & Co
Erst muss ich tief Luft holen. Die brauche ich für mein Geständnis: Ohne Linkedin hätte ich mit meiner Agentur für Kanzleimarketing nicht so schnell Erfolg gehabt. Fast jeder Auftrag lässt sich auf meine Beiträge in diesem Businessnetzwerk zurückführen. Überraschend daran ist nur, wie gut es funktioniert.
Gerne verrate ich Ihnen, dass dahinter ein Plan stand. Erst überlegte ich, wen ich ansprechen will (Zielgruppe), dann womit (Content) und wie oft. Zuerst wollte ich weltweit Anwältinnen und Anwälte sowie Wirtschaftsprüferinnen und Wirtschaftsprüfer ansprechen. Daher postete ich auf Englisch. Ich legte Wert darauf, mich mit meiner Zielgruppe und meinen Kollegen weltweit zu vernetzen, indem ich Kontaktanfragen schickte und Beiträge von anderen kommentierte.
Meine ursprüngliche Strategie habe ich mehrmals adaptiert. Nach einem halben Jahr richtete ich mich mit meinem Inhalt und Hashtags nicht mehr an Wirtschaftsprüferinnen und -prüfer. Später postete ich auch auf Deutsch, mittlerweile nur noch auf Deutsch. Das hat alles damit zu tun, wie und wo ich welche Neuaufträge „akquirieren“ möchte.
Allerdings poste ich nicht mit meinem Legado-Unternehmenprofil, sondern mit meinem persönlichen Profil, wo ich laufend praktische Tipps für das das Anwalts- und Kanzleimarketing gebe (sind wir schon vernetzt?). Unternehmen haben es auf Social Media generell schwerer. Social Media – egal ob Linkedin, Instagram, TikTok oder Facebook funktioniert nicht wie die klassischen Medien.
Social Media ist keine Einbahnstraße. Es geht ja nicht nur darum, eine Botschaft zu kommunizieren, sondern auch darum, den Boden für den Beziehungsaufbau zu bereiten und eine Interaktion anzustoßen.
Die Beiträge auf Unternehmensprofilen werden aber in der Regel von der Marketingabteilung geschrieben. Und diese kann und will keine Beziehungen auf Social Networks aufbauen. Erstens werden sie dafür sie nicht bezahlt. Zweitens werden sie nicht daran gemessen. Drittens sind sie selten in der Lage, auf einen Kommentar unter einem – in Ihrem Fall - rechtlichen Thema etwas zu antworten, das rechtlich einwandfrei ist.
Ich nehme meine Kolleginnen und Kollegen durchaus in Schutz. Damit Social Media „social“ wird, braucht es einen Community-Manager, der die Followerinnen und Follower ins „Gespräch“ zieht. Aber die lohnen sich nur für Verlagshäuser, Lifestyle-Unternehmen und öffentliche Institutionen.
Ich kenne keine Wirtschaftskanzlei, die auf Social Media ernsthaft eine Community aufbauen möchten. Oder könnte! Gerne lasse ich mich eines Besseren belehren. Und: Auf Updates von Unternehmen reagieren die Follower zurückhaltend. Weil Menschen mit Menschen interagieren möchten, nicht mit Marken oder Unternehmen. Ausnahmen gibt es nur bei Lifestyle-Produkten und sogenannten Love-Brands.
Heißt das, dass Social Media für Kanzleien für „die Fisch“ ist? Nicht ganz. Jede Wirtschaftskanzlei, die ernsthaft an ihrer Außenwahrnehmung interessiert ist, braucht zumindest einen offiziellen Eintrag auf Linkedin. Nur so können Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Ihre Kanzlei als offiziellen Arbeitsplatz anführen.
Wenn auf Ihrem offiziellen Unternehmens-Profil nur zwei, drei Mal monatlich ein neuer Beitrag erscheint, ist das mehr als genug für eine Wirtschaftskanzlei. Wichtiger ist Ihr individuelles Engagement als Anwältin oder Anwalt. Sie schaffen keinen wöchentlichen Beitrag? Dann bitte mindestens einen pro Monat. Das schaffen Sie!
Als Partnerin oder Partner sind persönliche Beiträge durchaus in Ordnung. Dass Sie Ihr Rechtsgebiet verstehen, versteht sich doch von selbst. Mit Updates, die sich auf Ihre Tätigkeit beziehen und für Ihre Zielgruppe relevant sind, untermauern Sie dennoch Ihre Expertenpositionierung.
Also:
- Wer ist Ihre Zielgruppe?
- Was ist für sie interessant?
- Was können Sie davon abdecken?
Welche Formate eignen sich dafür? Links auf Ihre Kanzleipage oder eine andere Website, Fotos, Kurzvideos, einfache Text-Beiträge, Kommentare, Meinungen, Listen oder Pdfs?
Am einfachsten sind Text-Beiträge. Ich mache selten etwas anderes Text-Beiträge. Weil alles andere mehr Aufwand ist und nicht immer einen Mehrwert bringt. Bei TikTok, Instagram und Facebook läuft ohne Bilder oder Video gar nichts. Daher ist Linkedin mein natürliches Habitat. Und das sollte es auch für Sie sein.
Für Employer Branding und Recruiting sind TikTok, Instagram und - etwas überaltert - Facebook hingegen ideale Kanäle. Auf diesen Plattformen ist Platz für Botschaften und Updates, die neue Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter anziehen sollen. Auf Linkedin sind hingegen kaum Studierende unterwegs.
Habe ich Sie neugierig auf Linkedin gemacht? Jede Menge Tipps, damit Sie als Anwältin oder Anwalt mehr aus Linkedin holen, finden Sie auch hier: Linkedin für Anwälte. Kontaktieren Sie mich gerne, wenn Sie lieber professionelle Unterstützung bei Ihrer Linkedin-Strategie wünschen oder einen Vortrag bzw. Workshop für Ihre Kanzlei planen.
Online-Marketing: das Stiefkind des Kanzleimarketings
Nachdem wir den Einsatz von Social Media und deren realistisches Potenzial für Wirtschaftskanzleien besprochen haben, lassen Sie uns nun über Online-Marketing reden. Dazu gehören unter anderem Suchmaschinenoptimierung, Online-Plattformen, und Werbung in Suchmaschinen (SEA) - genaugenommen auch Contentmarketing.
SEO - Suchmaschinenoptimierung für Wirtschaftskanzleien
Verliert Ihre Kanzlei Geschäft, weil Ihre Website nicht in Suchmaschinen gefunden wird? Schwierig zu sagen. Wichtiger als eine suchmaschinenoptimierte Kanzlei-Website, ist eine Website, die potenzielle Mandantinnen und Mandanten überzeugt, wenn sie nach einer persönlichen Empfehlung online recherchieren.
Die Sache ist: Wir sollten uns nicht ausschließlich auf Empfehlungen verlassen. Daher macht es Sinn neben, einer überzeugenden Website auch auf deren Auffindbarkeit in Suchmaschinen Wert zu legen.
Was macht eine Website, die für Suchmaschinen optimiert ist? Nun, der Content (Inhalte) und die Technik wurden auf Suchbegriffe getrimmt, die für die Kanzlei relevant sind (Keywords). Nehmen wir an, Ihre Kanzlei befindet sich in der Hauptstraße 10, was daher häufig auf Ihrer Website angegeben wird. Wenn jemand nach „Hauptstraße 10“ sucht, wird Ihre Kanzlei aufscheinen. Sie „ranken“ also für den Suchbegriff Hauptstraße. Aber, relevant ist das nicht.
Relevanter sind hingegen die Namen Ihrer Anwältinnen und Anwälte. Allerdings sind diese üblicherweise Selbstläufer. Wirklich relevant ist, dass Ihre Kanzlei gut „rankt“, wenn nach Spezialisierungen und Rechtsexpertise gesucht wird, die Sie anbieten.
Sie steigern damit die Wahrscheinlichkeit, dass Sie auch gefunden werden, wenn der potenzielle Mandant Ihren Namen noch nicht kennt. Und wenn Ihr SEO-Experte (zum Beispiel wir) das Handwerk versteht, findet die potenzielle Mandantin Ihre Kanzlei auch, wenn sie wegen einer Empfehlung eigentlich einen Mitbewerber online nachrecherchiert.
Tipps für ein fesselndes Anwaltsprofil finden Sie hier: Expertenpositionierung
SEA – lohnt sich Werbung in Suchmaschinen?
Bei Search Engine Advertising (SEA) handelt es sich um die einfachen Textanzeigen, die Suchmaschinen über den „organischen“ Suchergebnissen anzeigen. Ich habe zwar keine Praxiserfahrung mit SEA, aber: Wenn Sie dafür Geld investieren, braucht Ihre Kanzlei unbedingt eine Knaller-Website.
Wer auf den Link in der Anzeige klickt, sollte auf eine Zielseite kommen (sogenannte Landingpage), die alle „Stückln“ spielt! Die Landingpage sollte überzeugen, überzeugen, überzeugen. Und hier kommt der Content wieder ins Spiel! Reden wir, ich berate Sie gerne!
Online-Plattformen für Anwälte & Anwältinnen
Lohnen sich die diversen Online-Verzeichnisse für Anwälte und Anwältinnen wie anwalt.org oder meinanwalt.at, in denen Sie für einen jährlichen Betrag mit einem Online-Profil vertreten sind? Ich habe keine praktischen Erfahrungswerte damit. Meine Vermutung ist, dass diese Online-Verzeichnisse eher interessant, wenn Sie die Interessen von Privatpersonen vertreten. Nachsatz: zumindest in Österreich, wo fast alle Wirtschaftskanzleien in Wien ihren Sitz haben. Und wo es außer Wien keine anderen Millionenstädte gibt. In Deutschland ist die Lage anders.
Sollte der Eintrag nichts kosten, dann spricht nichts dagegen. Ansonsten wägen Sie die Kosten ab. An einer überzeugenden Website führt nichts vorbei.
Bei Online-Bewertungsplattformen behaupte ich: Als Wirtschaftsanwältin oder -anwalt brauchen Sie diese nicht. Die Rechtsabteilungsleitung oder die Geschäftsführung werden wahrscheinlich nie eine Online-Bewertung abgeben. Sollten Sie sich für Bewertungen interessieren, dann werden Sie die Rankings Ihrer Kanzlei in JUVE, Chambers oder Legal500 et al studieren.
Es ist nie zu spät für Kanzleimarketing
Kann es für Kanzleimarketing eigentlich auch zu früh sein? Ja, wenn Ihre Partner und Sie noch nicht sicher sind, wohin die Reise fachlich gehen soll. Damit ein Marketingprofi Ihre Kanzlei vermarkten kann, muss die Entscheidung stehen, welche Rechtsgebiete, Fälle und Mandanten Sie anstreben. Es geht ja nicht nur um Sichtbarkeit. Es geht darum, Sie langfristig die richtigen Mandate anziehen.
Folgende Beiträge helfen Ihnen bei der Entscheidung, ob Sie Ihr Kanzleimarketing in professionelle Hände legen sollen.
- Was kostet Kanzleimarketing
- Ab wann sich ein Marketing-Manager für Ihre Kanzlei lohnt
- Was Ihr Marketing-Manager können sollte
- Was die Marketingabteilung Ihnen abnimmt
Ich hoffe, Sie haben in diesem Kanzleimarketing-Ratgeber Antworten gefunden. Wenn Sie mehr wissen und machen möchten, lade Sie ein, mich zu kontaktieren. Bei einem Kennenlerngespräch reden wir über Ihre Ziele und Vorstellungen. Einen Überblick unserer Leistungen finden Sie hier: Angebote
Noch was: Fehlen Ihnen in diesem Ratgeber Themen? Lassen Sie es mich bitte wissen, damit ich diese aufnehmen kann.
FAQ | Marketing für Kanzleien
Zum Anwaltsmarketing bzw. Kanzleimarketing gehören sämtliche Maßnahmen wie Business Development, Public Relations, Branding, Rankings und Legal Directories, Werbung, Networking, Eventmarketing, Content Marketing, Online-Marketing, Social Media, Social Selling, Newsletter, Suchmaschinenoptimierung, Expertenpositionierung, Beziehungsmarketing, Storytelling und Employer Branding.
Kanzleimarketing oder Legal Marketing, wie es im Englischen heißt, gibt es in Deutschland, Österreich und der Schweiz erst seit rund 20 Jahren. Auch in den USA – wo es kein strenges Werbeverbot in der Anwaltsbranche gab – ist die Disziplin nicht sehr viel älter. Denn Kanzleien bleiben bis heute Experten-getrieben, nicht Marketing-getrieben.
Die verschiedenen Marketing-Maßnahmen sollen Ihre Kanzlei sichtbarer machen. Das macht Ihre Expertise und Glaubwürdigkeit bei den Unternehmen bekannter, die Sie beraten möchten.